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Steuerrecht
24.06.2011
Steuerrecht
DStV: Einbeziehung von Steuerberatern in den absoluten Schutz von Berufsgeheimnisträgern

Die Delegierten der DStV-Mitgliederversammlung fordern den Gesetzgeber in einer Resolution vom 17.6.2011 auf, der für die Rechtsanwälte erfolgten Erweiterung des Schutzes vor strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen schnellstens die Einbeziehung der Steuerberater folgen zu lassen. Mit der zum 1.2.2011 in Kraft getretenen Änderung des § 160a StPO sind mandatsbezogene Informationen bei Rechtsanwälten umfassend gegen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen geschützt. Steuerberater seien ebenso wie Rechtsanwälte unabhängige Organe der (Steuer-)Rechtspflege. Die Berufspflichten seien identisch, und ebenso wie bei den Rechtsanwälten lasse sich auch bei den Steuerberatern eine Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Strafverteidiger und der als Steuerberater in der Praxis häufig nicht durchführen. Die Nichteinbeziehung der Steuerberater in den Vertrauensschutz verletze die rechtsuchenden Bürger in ihren Rechten aus Art. 2 Abs. 1 GG und verstoße in eklatanter Weise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
(PM DStV vom 17.6.2011)

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