EuGH: Einbeziehung nichtsteuerpflichtiger Personen in eine Gruppe von Personen, die als ein Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden können
Der EuGH hat mit Urteil vom 9.4.2013 - C-85/11 - wie folgt entschieden: Die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, eine Gruppe von Personen, die eine oder mehrere Personen umfasst, die unter Umständen einzeln nicht die Eigenschaft des Steuerpflichtigen haben, als einen Steuerpflichtigen zu behandeln, läuft diesen Zielen jedoch offenkundig nicht zuwider. Es kann im Gegenteil nicht ausgeschlossen werden, dass, wie Irland und die Streithelfer geltend machen, die Anwesenheit von solchen Personen in einer Mehrwertsteuergruppe zu einer Verwaltungsvereinfachung sowohl für diese Gruppe als auch für die Steuerverwaltung beiträgt und die Verhinderung bestimmter Missbräuche ermöglicht, wobei die Anwesenheit sogar unabdingbar für diese Zwecke sein kann, wenn sie allein die engen Beziehungen herstellt, die auf finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Ebene zwischen den diese Gruppe bildenden Personen bestehen müssen, damit sie zusammen als ein Steuerpflichtiger behandelt werden.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1109-1 unter www.betriebs-berater.de
--> Ebenso hat der EuGH in Parallelverfahren am 9.4.2013 entschieden:
- C-65/11, Kommission / Niederlande (fr)
- C-74/11, Kommission / Finnland (fr)
- C-86/11, Kommission / Großbritannien (en)
- C-95/11, Kommission / Dänemark (fr)
- C-109/11, Kommission / Tschechische Republik (fr).