EuGH: Einbeziehung einer Schadensersatzklage der Steuerbehörde bei Mehrwertsteuerhinterziehung
Der EuGH hat mit Urteil vom 12.9.2013 - C-49/12, Sunico u. a. - wie folgt entschieden: Der Begriff „Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er die Klage einer Behörde eines Mitgliedstaats gegen in einem anderen Mitgliedstaat ansässige natürliche und juristische Personen auf Ersatz des Schadens erfasst, der durch eine haftungsauslösende unerlaubte Verabredung zur Hinterziehung von in dem erstgenannten Mitgliedstaat geschuldeter Mehrwertsteuer entstanden ist.