BFH: Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit für ein Versorgungswerk als Leistung öffentlicher Dienste i. S. des § 3 Nr. 12 S. 2 EStG
Der BFH hat mit Urteil vom 27.8.2013 - VIII R 34/11 - wie folgt entschieden: Aufwandsentschädigungen eines Versorgungswerks an ehrenamtlicheVorstandsmitglieder sind nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei, wenn sich das Versorgungswerk als juristische Person des öffentlichen Rechts imRahmen seiner gesetzlichen Aufgabenzuweisung auf die Gewährleistung der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung für seine Zwangsmitglieder beschränkt und dabei die insoweit bestehenden Anlagegrundsätze beachtet.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2965-3 unter www.betriebs-berater.de