FG Niedersachsen: Ehegattenarbeitsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Arbeitslohnes
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 7.1.2014 - 9 K 135/121 - wie folgt entschieden:
1. Die Vereinbarung eines unangemessen hohen Arbeitslohns berührt allein die steuerliche Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnis dem Grunde nach nicht.
2. Ist das Angehörigenarbeitsverhältnis im Übrigen steuerlich anzuerkennen, wird eine überhöhte Gegenleistung auf ein angemessenes Maß beschränkt.