R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
07.06.2010
Steuerrecht
Bundesregierung: Eckpunkte des Sparpakets

Am Morgen des 7.6.2010 hat sich die Bundesregierung auf folgende Eckpunkte für das Sparpaket geeinigt: Umfang: ca. .51 Mrd. Euro bis 2016, davon 11 Mrd. Euro im Jahr 2011, in den Folgejahren jeweils 8 Mrd. Euro. Die Bundesregierung will den Sparhaushalt 2011 und den Finanzplan bis 2014 am 7.7.2010 verabschieden. U.a. sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Bis 2014 soll die Zahl der Beschäftigten in Bundesbehörden und Ministerien um mindestens 10 000 Stellen dauerhaft abgebaut werden
  • Das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger soll entfallen. Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Elterngeldes soll von 2 700 auf 1 800 Euro zurückgenommen werden.
  • Entfallen soll der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger. Die Wohnungsbauprämie von 45 Euro bei Alleinstehenden und 90 Euro pro Jahr bei Ehegatten soll auslaufen.
  • Die Bezüge von Bundesbeamten sollen durch den Verzicht auf die geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2011 um 2,5 % gekürzt werden.
  • Im Diskussion sind auch Ausnahmeregelungen für die Ökosteuer.
  • Neue Subventionen soll es nicht mehr geben; bestehende Subventionen sollen nicht erhöht werden.
  • Auch die Bundeswehr soll ihre Ausgaben im Milliardenbereich kürzen.
  • Zusätzliche Einnahmen soll eine neue Abgabe für Finanzinstitute ab 2012 bringen.
  • Zusatzgewinne der Energiekonzerne sollen mittels einer Brennelementesteuer bei längeren Atomlaufzeiten auch dem Fiskus zugute kommen; es geht um jährlich 2,3 Mrd. Euro.

((awp international vom 7.6.2010))

stats