R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
29.10.2015
Steuerrecht
KOM: EU und Liechtenstein unterzeichnen neues Steuertransparenzabkommen

Die EU und Liechtenstein haben am 28.10.2015 ein neues Steuertransparenzabkommen unterzeichnet, das einen weiteren wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung darstellt.

Im Rahmen des neuen Abkommens werden Liechtenstein und die EU-Mitgliedstaaten ab 2017 automatisch Informationen über die Finanzkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen. Die Regelung gilt damit ab dem Jahr, in dem der automatische Austausch nach demselben Standard auch zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll erklärte hierzu: „Die EU und Liechtenstein senden heute ein klares Signal: Wir arbeiten Hand in Hand, um die Steuertransparenz auf internationaler Ebene zu verbessern. Wir ziehen an einem Strang, um für mehr Offenheit und Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden zu sorgen und der Steuerhinterziehung ein Ende zu setzen."

Im Rahmen des neuen Abkommens erhalten die Mitgliedstaaten die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Gebietsansässigen mit Konten in Liechtenstein sowie andere Finanzdaten und Informationen über Kontensalden. Diese Regelung steht im Einklang mit dem neuen weltweiten Standard der OECD/G20 für den automatischen Informationsaustausch.

Der verstärkte Informationsaustausch wird es den Steuerbehörden erleichtern, Steuerhinterzieher aufzuspüren, und gleichzeitig davor abschrecken, Einkünfte und Vermögen im Ausland zu verbergen. Im Mai dieses Jahres hat die EU bereits ein ähnliches Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet. Verhandlungen mit Andorra, San Marino und Monaco stehen vor dem Abschluss.

Weitere Informationen finden Sie unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_cooperation/index_de.htm.

(PM vom 28.10.105)

stats