Liechtenstein: EU-Zinsbesteuerung: EU-Steuerrückbehalt von 12.5 Mio. Schweizer Franken für das Jahr 2014
Der aus der Erhebung des Steuerrückbehalts auf Zinserträgen von EU-Steuerpflichtigen im Fürstentum Liechtenstein eingegangene Bruttoertrag beträgt im Steuerjahr 2014 CHF 12.5 Millionen (Steuerjahr 2013: CHF 14.3 Mio.).
Aufgrund des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Abkommens mit der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (Zinsbesteuerungsabkommen) gilt seit dem 1. Juli 2011 der Steuersatz von 35 Prozent.
Der Ertrag aus dem Steuerrückbehalt fällt zu 75 Prozent an die begünstigten Mitgliedstaaten, die restlichen 25 Prozent verbleiben dem Fürstentum Liechtenstein. Somit ergibt sich folgende Aufteilung des Steuerrückbehalts:
Steuerrückbehalt 2014: | Mio. | 12 536 317.60 |
Überweisung an die EU-Mitgliedstaaten: | Mio. | 9 402 238.20 |
Anteil Fürstentum Liechtenstein: | Mio. | 3 134 079.40 |
Das Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft sieht alternativ zum Steuerrückbehalt die Möglichkeit der freiwilligen Meldung der Zinszahlung an den EU-Wohnsitzstaat des Zinsempfängers vor. Die Empfänger von Zinszahlungen können somit zwischen dem Steuerrückbehalt und einer freiwilligen Meldung an die Steuerbehörden wählen.
Unter Einbeziehung der am 31. Mai 2015 abgelaufenen Korrekturfrist wurde 6.623 Mal (Steuerjahr 2013: 2.713 Mal) von der Möglichkeit der freiwilligen Meldung der Zinszahlungen an die EU-Wohnsitzstaaten der Zinsempfänger Gebrauch gemacht.
Die Aufstellung zu den einzelnen Ländern finden Sie hier.
(Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein, abgerufen am 6.8.2015)