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Steuerrecht
11.05.2011
Steuerrecht
Bundesregierung: EU-Vorschlag zur GKKB abgelehnt

Nach einer Meldung des Handelsblatts vom 11.5.2011, S. 18, beabsichtigt die Bundesregierung derzeit nicht die Einführung einer „Gemeinsamen konsolidierten Körperschafsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) und stellt sich damit dem Vorschlag der EU-Kommission vom März 2011 entgegen, der in der Wirtschaft auf viel Zustimmung gestoßen ist. Begründet wird dies mit dem „Risiko erheblicher, dauerhafter steuerlicher Mindereinnahmen“. Die im Vorschlag vorgesehene grenzüberschreitende Verlustverrechnung biete „neue Möglichkeiten, Gewinne in Niedrigsteuerländer wie z. B. Irland zu verlagern und Verluste in den Ländern mit höheren Steuersätzen anfallen zu lassen“. Kritisiert wird auch das im Kommissionsvorschlag für Unternehmen vorgesehene Wahlrecht, ob die Unternehmen die EU-Regeln oder nationales Recht nutzen möchten. Stattdessen möchte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine Annäherung der Körperschaftsteuerbasis ohne grenzüberschreitende Verlustverrechnung und ohne Steueraufteilung durch das Heimatland durchsetzen. Eine derartige „Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKB) ohne Konsolidierung soll dann in der EU verbindlich festgeschrieben werden.
(HB vom 11.5.2011, S. 18).

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