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Steuerrecht
25.03.2011
Steuerrecht
: EU-Kommission will Besteuerung von Unternehmen vereinfachen

Die Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen soll sich deutlich vereinfachen. Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) eine EUweit gültige Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer vorgeschlagen. Dann müssten Unternehmen ihre Steuererklärung EU-weit nur bei einem FA einreichen; alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste können dann verrechnet werden. Die Unternehmen sollen selbst entscheiden können, ob sie die neue EU-weite Berechnungsgrundlage (GKKB) nutzen oder weiter nach den nationalen Systemen abrechnen. Mit der GKKB soll ein Einsparvolumen von 700 Mio. Euro entstehen; weitere 1,3 Mrd. Euro könnten durch die Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten entstehen.
(PM EU-Kommission vom 16.3.2011)

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