FG Köln: EU-Amtshilfe bei koordinierter Eugrenzüberschreitender Konzern-Betriebsprüfung
Das FG Köln hat mit Urteil vom 12.9.2018 – 2 K 814/18 - entschieden: Hinsichtlich der Durchführung einer koordinierten EU-grenzüberschreitenden Konzern-Betriebsprüfung besteht kein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Durchführung.
(Leitsatz der Redaktion)