FG Niedersachsen: Durchschnittssatzbesteuerung und Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 7.3.2019 – 11 K 23/18 – wie folgt entschieden:
In der Vereinbarung eines über dem Marktpreis liegenden Entgelts ist auch dann keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen, wenn der Lieferer die mit dem Vorsteuerabzug korrespondierende Umsatzsteuerschuld aufgrund von § 24 UStG nicht an das Finanzamt erbringen muss.