BFH: Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
Der BFH hat mit Urteil vom 24.1.2013 - V R 34/11 - wie folgt entschieden: Die Abholung und Entsorgung von Speiseabfällen aus Restaurants und Großküchen stellt keine landwirtschaftliche Dienstleistung dar, die der Pauschalbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt.
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