BMF: Durchschnittssatzbesteuerung für Umsätze von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform
DasBMFhat durch Schreibenvom1.12.2009–IVB 8 – S 7410/08/10002 – die Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 16.4.2008 – XI R 73/07 – gezogen: Der BFH hatte ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen begründet, entweder die gesetzliche Regelung des § 24 Abs. 2 S. 3 UStG und den Regelsteuersatz anzuwenden oder sich auf die ergangene Rechtsprechung zu berufen,wonach die Durchschnittssatzbesteuerung auch rückwirkend anwendbar ist.DemfolgtdasBMF. Entsprechende Erklärungen sind bis zum 30.6.2010 abzugeben. VolltextdesSchr.: // BB-ONLINE BBL2009-2677-7 unterwww.betriebs-berater.de