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Steuerrecht
07.01.2010
Steuerrecht
BFH: Durchschnittssatzbesteuerung auch nach Betriebsverpachtung für die Lieferung der „letzten Ernte“

Der BFH hat durch Urteil vom 19.11.2009 – V R 16/08 – entschieden: Die Lieferung selbst (vor Verpachtung) erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch einen Landwirt unterliegt auch dann (noch) der Besteuerung nach Durchschnittssätzen, wenn sie nach Verpachtung seiner landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt. (Einschränkung des BFH-Urteils vom 21.4.1993 XI R 50/90, BFHE 171, 129, BStBl. II 1993, 696.)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-86-2

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