BFH: Durchführung von Kanutouren für Schulklassen nicht umsatzsteuerbefreit
Der BFH hat durch Urteil vom 12.5.2009 – V R 35/ 07 – entschieden: Die Durchführung von Kanutouren für Schulklassen ist nicht gem § 4 Nr. 23 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Es handele sich nicht um eine „Aufnahme“ der Jugendlichen für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke im Sinne dieser Vorschrift, wenn die Gesamtverantwortung bei den Lehrern verbleibt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2003-4