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Steuerrecht
16.08.2010
Steuerrecht
BFH: Durch Telefax übersandte Abtretungsanzeige wirksam

Der BFH hat im Urteil vom 8.6.2010 – VII R 39/09 – entschieden: Die auf einem vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruck erklärte und eigenhändig unterschriebene Abtretungsanzeige wird wirksam, wenn sie dem FA per Telefax zugeht (Änderung der Senatsrechtsprechung). Das FA kann gegen einen Anspruch auf Investitionszulage mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Investitionen vorgenommen worden sind, mit fälligen Steuerforderungen aufrechnen. Auf den Zeitpunkt der Festsetzung oder Fälligkeit der Investitionszulage kommt es nicht an. Ein Aufrechnungs- oder Verrechnungsvertrag kommt nicht schon dadurch zustande, dass das FA einem dem Investitionszulageantrag beigefügten Antrag auf Stundung fälliger Steuern zur Verrechnung mit der noch festzusetzenden Investitionszulage durch zinslose Stundung der Steuern entspricht. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2014-1 unterwww.betriebs-berater.de

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