BFH: Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Steuerforderungen
Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2018 – VII R 21/18 – wie folgt entschieden:
Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, muss keine zusätzliche Bedingung
i. S. des § 14 AnfG enthalten.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2019-86-4