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Steuerrecht
12.09.2019
Steuerrecht
BFH: Drittwirkung der Festsetzung auch bei Steuerhaftung des Rechtsanwalts

Der BFH hat mit Urteil vom 14.2.2019 – V R 68/17 - entschieden: Der Einwendungsausschluss nach § 166 AO kann auch zu Lasten eines vom Steuerpflichtigen beauftragten – und für die Steuerschuld haftenden – Rechtsanwalts wirken, wenn er mangels entgegenstehender Weisung in der Lage gewesen wäre, den gegen den Steuerpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Bevollmächtigter anzufechten.

 

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