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Steuerrecht
29.11.2011
Steuerrecht
Bundesrat: Drittes Gesetz zur Änderung des UStG gebilligt

Der Bundesrat hat am 25.11.2011 dem Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BR-Drs. 673/11, 17/7020) zugestimmt (BR-Drs. 673/11 [Beschluss]). Das Gesetz ist somit zustande gekommen. Zu seinem Inkrafttreten ist noch die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erforderlich. Die neue Regelung sieht vor, dass Unternehmer bis zu einer Umsatzgrenze von 500 000 Euro im Jahr erst dann Umsatzsteuer bezahlen müssen, wenn sie den Rechnungsbetrag auch erhalten haben. Grundsätzlich müssen Unternehmer Umsatzsteuer bereits mit Ausstellung der Rechnung bezahlen.

Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet die Anhebung der Umsatzgrenze und die dadurch vereinfachte Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten eine substantielle Erleichterung ihrer Zahlungsfähigkeit, so Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg.
(PM Bundesrat vom 25.11.2011 und PM FinMin Baden-Württemberg vom 25.11.2011)

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