BT: Drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) verabschiedet
Zusätzlich zu den im Referentenentwurf des BMWi formulierten Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts sieht der Regierungsentwurf einige weitere Punkte vor, die bereits im Eckpunktepapier vom Mai 2019 aufgeführt wurden. Der Entwurf enthält folgende Themen:
− Erleichterungen bei der Archivierung von elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen,
− Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze (von 17 500 auf 22 000 Euro Vorjahresumsatz),
− Anhebung der Grenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung und Beiträgen zur Gruppenunfallversicherung,
− Lohnsteuerpauschalierung für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte,
− Befreiung der Existenzgründer von der monatlichen zugunsten einer vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung.
In den Beschlussempfehlungen wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah ein BEG IV einzubringen. In diesem sollen die Kernpunkte aufgegriffen werden, die beispielsweise in der Anhörung genannt wurden, aufgrund der schnellen Gesetzesverabschiedung aber nicht mehr eingeflossen sind (z. B. Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von zehn auf fünf Jahre [§ 147 Abs. 3 AO]).
Zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates, der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.