BFH: Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos
Der BFH hat mit Beschluss vom 10.12.2019 – I B 35/19 – wie folgt entschieden:
Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext: BB-ONLINE BBL2020-1303-3