BFH: Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung verfassungsgemäß
Der BFH hat durch Urteil vom 8.7.2010 – VI R 10/ 08 – entschieden: Die Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für die Verpflegung auf drei Monate bei einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung ist verfassungsgemäß.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2789-4