BFH: Dr. Bernd Heuermann und Ulrich Krüger zu VRiBFH ernannt
Mit Wirkung vom 5.9.2013 hat der Bundespräsident die Richter am Bundesfinanzhof Dr. Bernd Heuermann und Ulrich Krüger zu Vorsitzenden Richtern am Bundesfinanzhof ernannt.
Dr. Bernd Heuermann hat als Nachfolger der Ende August 2013 in den Ruhestand getretenen Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof Dr. Suse Martin den Vorsitz in dem für Umsatzsteuer zuständigen V. Senat übernommen.
Herr Dr. Heuermann ist seit dem 6.6.2001 Richter am BFH. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er mehrere Jahre in der Nordrhein-Westfälischen Finanzverwaltung tätig, bevor er zum 1.3.1988 in die Finanzgerichtsbarkeit wechselte (zunächst FG Münster und ab März 1995 Thüringer FG). In Gotha wurde er am 1.10.1997 zum Vorsitzenden Richter ernannt. Im BFH war Herr Dr. Heuermann bis vor wenigen Tagen Mitglied - seit 2008 zudem Vertreter des Vorsitzenden - des IX. Senats, bei dem er während seiner Münsteraner Zeit im Abordnungswege bereits drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingesetzt war. Herr Dr. Heuermann ist langjähriges Mitglied des Richterrats.
Herr Ulrich Krüger ist seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof Mitglied des VII. Senats, dessen Leitung er jetzt übernommen hat. Der VII. Senat ist neben Zoll- und Marktordnungsrecht in größerem Umfang mit dem Verbrauchsteuer-, dem Haftungs- und Vollstreckungsrecht sowie dem allgemeinen Recht der Abgabenordnung und dem Steuerberatungsrecht befasst.
Seine berufliche Laufbahn begann Herr Krüger in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach elfjähriger richterlicher Tätigkeit am Verwaltungsgericht Hamburg wechselte er Ende 1992 in die Finanzgerichtsbarkeit an das FG Hamburg. Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen - seine Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof erfolgte am 2.9.2003 - hat sich Herr Krüger neben seiner richterlichen Tätigkeit viele Jahre in besonderer Weise als Richter für Angelegenheiten der IT für die Belange des Gerichtshofs eingesetzt. Seit 2007 ist er Mitglied des Präsidiums des BFH.
(PM BFH vom 11.9.2013)