FG Düsseldorf: Doppelte Haushaltsführung bei Zweitwohnung 144 km von Arbeitsstätte entfernt
Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 13.10.2011 – 11 K 4448/10 E – entschieden: Ein Wohnen „am Beschäftigungsort“ ist anzunehmen und Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung zum Abzug sind zuzulassen, auch wenn die Zweitwohnung 144 km von der Arbeitsstätte entfernt liegt und die Fahrt von der Zweitwohnung zur Arbeitsstätte mit dem ICE eine Stunde dauert.
(PM FG Düsseldorf vom 18.11.2011)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2966-3 unter www.betriebs-berater.de