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Steuerrecht
22.09.2020
Steuerrecht
BFH: Dokumentenpauschale – Unterschriften der Richter

Der BFH hat mit Beschluss vom 18.6.2020 – IX E 5/20 – wie folgt entschieden:

1.            NV: Die Ausfertigung (Kopie, Ausdruck) einer gerichtlichen Entscheidung, für die eine Dokumentenpauschale nicht anfällt, ist auch dann vollständig, wenn aus ihr die Originalunterschriften der mitwirkenden Richter nicht ersichtlich sind.

2.            NV: Will ein Beteiligter die Beachtung des Unterschriftserfordernisses überprüfen und beantragt er deshalb die Übersendung einer Kopie der Urschrift der Entscheidung, fallen dafür Kosten gemäß der Dokumentenpauschale an, wenn das Gericht dem Antrag entspricht.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext: BB-ONLINE BBL2020-2133-2

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