EuGH: Dividendenausschüttung einer in einem Drittland niederge-lassenen Gesellschaft
EuGH-Urteil vom 18.12.2007 - C-101/05, „A", zur Gemeinschafts-rechtsmäßigkeit der schwedischen Regelungen über die Steuerbefreiung von Dividenden, die von einer in ei-nem Drittstaat (hier: Schweiz) ansäs-sigen Gesellschaft in Form von Aktien an einer Tochtergesellschaft an einen in Schweden ansässigen Steuerpflich-tigen („A") ausgeschüttet werden.Zusätzlich zu den Voraussetzungen, unter denen nach dem EStG Schwe-den die von einer schwedischen Akti-engesellschaft ausgeschütteten Divi-denden steuerfrei sind, gilt die Steu-erbefreiung für Dividenden einer im Drittstaat ansässigen Gesellschaft nur, wenn das Königreich Schweden mit diesem Staat ein Steuerabkom-men geschlossen hat, das eine Be-stimmung über den Austausch von Informationen enthält. Die durch die Regelung eintretende Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit kann - so der EuGH - durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sein die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle zu gewähr-leisten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Drittstaat keine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe eingegangen ist.