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Steuerrecht
21.09.2020
Steuerrecht
BFH: Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Der BFH hat mit Beschluss vom 25.6.2020 – V B 88/19 – wie folgt entschieden:

NV: Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken (EU:C:2007:167, HFR 2007, 515) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat (BFH-Urteil vom 22.8.2019 – V R 50/16, BFHE 266, 395). Gegenteiliges ist der EuGH-Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei  Anzahlungen  nicht  zu entnehmen.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext: BB-ONLINE BBL2020-2133-1

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