BFH: Direktanspruch in der Umsatzsteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 22.8.2019 – V R 50/16, ECLI:DE:BFH:2019:U.220819.VR50.16.0 – wie folgt entschieden:
Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma vom 15.03.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2019-2901-2