Steuerberater: Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) ab 17.5.2010 iin Kraft
Ab 17.5.2010 müssen auch Steuerberater die Pflichtangaben der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) vom 13.2.2010 im Geschäftsverkehr von sich aus mitteilen. Verstöße gegen die Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden daher mit einem Bußgeld sanktioniert.
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