EuGH: Die Konzernklausel nach § 6a GrEStG ist mangels Selektivität nicht als staatliche Beihilfe i. S. d. Art. 107 Abs. 1 AEUV einzustufen
Der EuGH hat mit Urteil vom 19.12.2018 – C-374/17, A-Brauerei – wie folgt entschieden:
Art. 107 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine Steuervergünstigung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die darin besteht, dass der Übergang des Eigentums an einem Grundstück von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn er aufgrund eines Umwandlungsvorgangs erfolgt, an dem ausschließlich Gesellschaften desselben Konzerns beteiligt sind, die während eines ununterbrochenen Mindestzeitraums von fünf Jahren vor und fünf Jahren nach diesem Vorgang durch eine Beteiligung von mindestens 95 % miteinander verbunden sind, die in dieser Vorschrift aufgestellte Voraussetzung der Selektivität des betreffenden Vorteils nicht erfüllt.
(Tenor)
Volltext unter BBL2019-21-1