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Steuerrecht
01.03.2012
Steuerrecht
EU-Kommission: Deutschland soll MwSt-Vorschriften ändern

Die EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter MwSt-Sätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern. Die derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften sind mit dem EU-Recht unvereinbar. In Deutschland wird auf alle Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken ein ermäßigter MwSt-Satz angewendet. Die MwSt- Vorschriften der EU enthalten ein Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. Dieses Verzeichnis führt jedoch die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken nicht auf. Da das EU-Recht zu ermäßigten MwSt-Sätzen eng auszulegen und strikt anzuwenden ist, hat auf Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in der EU der Normalsatz Anwendung zu finden.
(PM EU-Kommission vom 27.2.2012)

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