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Steuerrecht
26.02.2020
Steuerrecht
EU-Kommission: Deutschland aufgefordert, Informationen über sog. Konsignationslagerregelungen auszutauschen

Die Kommission hat beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zu richten, weil das Land nicht die schnellen Lösungen für die IT-Systeme im Mehrwertsteuerbereich umgesetzt hat, die am 1.1.2020 in Kraft getreten sind. Diese schnellen Lösungen betreffen insbesondere die Beförderung von Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen (sog. Konsignationslagerregelung). Das Konzept des Konsignationslagers bezieht sich auf einen Sachverhalt, bei dem zum Zeitpunkt der Beförderung der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat der Lieferer bereits die Identität des Erwerbers kennt, an den diese Gegenstände zu einem späteren Zeitpunkt und nach ihrer Ankunft im Bestimmungsmitgliedstaat geliefert werden. Die MwSt-Vorschriften wurden vereinfacht, um zu vermeiden, dass sich der Lieferer nur aufgrund der in einem anderen Mitgliedstaat vorhandenen Lagerbestände dort für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen muss. Die Vereinfachung der Vorschriften bedeutet, dass die Mitgliedstaaten elektronische Informationen austauschen können, um Betrug zu vermeiden. Deutschland ist jedoch nicht bereit, solche Informationen bereitzustellen, und wird erst bis Ende 2021 die erforderliche technische Infrastruktur aufbauen. Dies wird die Betrugsbekämpfungsmöglichkeiten anderer Mitgliedstaaten beeinträchtigen und außerdem das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Deutschland verstößt somit gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und gegen seine Verpflichtungen aus der Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (VO (EU) Nr. 904/2010). Schafft Deutschland nicht binnen zwei Monaten Abhilfe, kann die Kommission den deutschen Behörden in dieser Sache eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 12.2.2020)

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