EU-Kommission: Deutsches Erbschaft-/Schenkungssteuerrecht unionsrechtswidrig
Die deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen verstoßen nach Meinung der EU-Kommission gegen EU-Recht. Denn sie diskriminierten Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hat deshalb am 14.3.2011 den zweiten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland beschlossen. Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen.
(Newsletter EU-Kommission vom 14.3.2011)