BFH: Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus
Der BFH hat mit Urteil vom 11.4.2018 – I R 5/16 - entschieden:
1. Deutschland steht das Besteuerungs-recht hinsichtlich der Zahlung eines sog. signing bonus – eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung, die dem im Ausland ansässigen Arbeitnehmer für eine künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit vorab gewährt wurde – nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 zu.
2. Die auf Erteilung einer Freistellungsbe-scheinigung gerichtete Verpflichtungskla-ge hat sich in der Hauptsache erledigt, wenn der Lohnsteuerabzug sowie die Lohnsteueranmeldung nicht mehr geän-dert werden können und auch der Erlass eines Lohnsteuernachforderungs- oder Haftungsbescheids nicht mehr in Be-tracht kommt.