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Steuerrecht
24.02.2010
Steuerrecht
EU: Deutsche Unternehmenssteuern - Sanierungsklausel auf dem Prüfstand

Die EU-Kommission nimmt eine Erleichterung im deutschen Steuerrecht für einige notleidende Firmen unter die Lupe. Die Sanierungsklausel ermöglicht es notleidenden Unternehmen mit Aussicht auf Gesundung ihr steuerpflichtiges Einkommen künftiger Steuerjahre auch dann um frühere Verluste zu senken, wenn sich die Eigentümerstruktur deutlich geändert hat. Die Kommission wird nun förmlich prüfen, ob es sich dabei um eine Staatsbeihilfe handelt. Diese sind nur in genau festgelegten Fällen erlaubt. Deutschland geht davon aus, dass die Sanierungsklausel nicht unter das EU-Beihilferecht fällt. Die Kommission bezweifelt dies jedoch, weil sich die Regel nur auf notleidende Unternehmen bezieht.

(PM EU-Kommssion vom 24.2.2010)

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