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Steuerrecht
15.06.2011
Steuerrecht
EU-Kommission: Deutsche Steuern zu hoch

Die EU zwingt Deutschland zu einer neuen Debatte über Steuersenkungen. Dies ist Teil umfangreicher finanz- und wirtschaftspolitischer Empfehlungen an jeden einzelnen EU-Mitgliedstaat, welche die EU-Kommission am 7.6.2011 veröffentlicht hat, um die Mitgliedstaaten zu Reformen anzuhalten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Die relativ hohe Besteuerung kleiner und mittlerer Einkommen führe dazu, dass etliche ältere Personen, Frauen und gering Qualifizierte dem Arbeitsmarkt fern bleiben. Das Ehegattensplitting solle abgeschafft werden; eine individuelle Besteuerung könne die Bedeutung von Teilzeit-Stellen zugunsten von Vollzeit-Jobs mindern. Eine entsprechende Reform müsse aber haushaltsneutral ausfallen. Dem widerspricht das Bayerische Staatsministerium der Finanzen am 8.6.2011 (PM 196/2011): Die hohe Steuerbelastung des zweiten Einkommens habe ihre Ursache nicht im Ehegattensplitting, sondern in der Steuerklassenwahl der Ehegatten – selbst dieser Nachteil gleiche sich aber bei der Veranlagung aus. Deshalb stehe das Ehegattensplitting nicht zur Disposition, so Finanzminister Georg Fahrenschon. Mit dem 2010 eingeführten Faktorverfahren habe der deutsche Gesetzgeber für Ehegatten die Möglichkeit geschaffen, im Einzelfall die von der EU-Kommission bemängelte hohe Steuerbelastung des zweiten Einkommens zu verhindern.
(PM BayStMinF vom 8.6.2011)

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