BDB: Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert neuerliche Pläne für Finanztransaktionssteuer
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) warnt erneut vor der Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT), auch in der reduzierten Form einer reinen „Aktiensteuer“. Es ist ein Alibiprojekt, das mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Unternehmen und Sparer sollten gerade mit Blick auf die Corona-Krise von bürokratischen Lasten befreit werden und der Zugang zu Kapitalmärkten in Europa erleichtert werden. Die FTT bewirkt genau das Gegenteil.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte, um die Anzahl der Unterstützer in Europa zu erhöhen, zuerst einen finanziellen Ausgleich unter den Teilnehmerstaaten zur Kompensation der Kosten kleinerer Länder aufgenommen. Jetzt wurde der Richtlinienentwurf ergänzt, sodass alle Staaten, die bereits eine Steuer auf Finanzinstrumente erheben, den neuen Vorschlag unterstützen, dabei aber ihre nationale Regelung weiterführen können. Sie müssten die im Wege der vereinbarten verstärkten Zusammenarbeit verabschiedete Regelung danach nicht umsetzen. Auch ist es diesen Staaten möglich, über die vereinbarte Regelung, beispielsweise durch Besteuerung weiterer Finanzinstrumente, hinauszugehen. Dadurch droht in Europa ein Flickenteppich von ganz verschiedenen inhaltlich nicht abgestimmten Regelungen, der einer Kapitalmarktunion schadet.
Für die FTT müssten sowohl bei der Finanzverwaltung als auch bei den Steuerpflichtigen völlig neuartige Prozesse implementiert werden, um die Steuer erheben und verwalten zu können. Das erscheint in Zeiten der Corona-Krise, in denen die Unternehmen mit enormen Belastungen zu kämpfen haben, kontraproduktiv. Hier sind Entlastungen und nicht neue Belastungen erforderlich. Zudem erwartet die DK negative Auswirkungen auf den Kapitalmarkt und dies in einem Umfeld, in dem Aktien als eine der am besten regulierten Finanzinstrumente gerade wegen der anhaltend niedrigen Zinssituation für die private Altersvorsorge eine attraktive Anlageform bilden. Aus diesem Grund hat Österreich bereits erklärt, die Aktiensteuer nicht mehr zu unterstützen. Zum gleichen Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium. Dies sollte Anlass genug sein, das Vorhaben endgültig aufzugeben.
(Quelle: PM BDB vom 30.4.2020)