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Steuerrecht
10.10.2013
Steuerrecht
BFH: Deutsches Besteuerungsrecht an verdeckter Gewinnausschüttung einer spanischen Sociedad Limitada an inländischen Anteilseigner infolge unentgeltlicher Nutzung einer Ferienimmobilie

Der BFH hat mit Urteil vom 12.6.2013 -I R 109-111/10; I R 109/10; I R 110/10; I R 111/10 - wie folgt entschieden:
1. Die unentgeltliche Nutzung der in Spanien belegenen Ferienimmobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Sociedad Limitada durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter kann bei den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung zu behandeln sein.
2. Das Besteuerungsrecht an einer solchen verdeckten Gewinnausschüttung gebührt Deutschland – mit jeweils unterschiedlichen Folgen für die Anrechnung spanischer Ertragsteuern – entweder nach Art. 10 Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 oder nach Art. 21 DBA-Spanien 1966, nicht aber Spanien nach Art. 6 Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 DBA-Spanien 1966.

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2518-4 unter www.betriebs-berater.de

--> Vgl. auch berichtigte PM BFH vom 30.9.2013.

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