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Steuerrecht
24.01.2020
Steuerrecht
BT: Defizite beim Kampf gegen Steuerbetrug

Die aktuelle Lage bei der Bekämpfung sog. Umsatzsteuerkarusselle ist nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden unbefriedigend. Innerhalb Deutschlands dauere es im Regelfall vier bis 16 Wochen, um von den Banken Informationen zu Empfangskonten von Geldtransaktionen zu erhalten, erklärte Oberstaatsanwalt Marcus Paintinger von der Staatsanwaltschaft München I in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP). Erst dann könne die Staatsanwaltschaft an die Bank des Empfängerkontos herantreten, um dort die erforderlichen Informationen beziehungsweise die Tatbeute sicherstellen zu lassen, sofern sie sich nach dieser langen Zeit noch auf dem Konto befinde und nicht bereits weiter transferiert worden sei. In der Europäischen Union erhalte man Kontoauskünfte in der Regel innerhalb von 16 Wochen, von Drittstaaten frühestens nach einem Jahr, teilweise aber überhaupt nicht. Um die viel zu langen Reaktionszeiten der deutschen Banken auf Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaften zu verringern, sollte eine generelle Frist von zwei Wochen ins Gesetz aufgenommen werden, empfahl der Staatsanwalt. Paintinger sprach sich auch dafür aus, die Befreiung von Existenzgründern von der monatlichen Umsatzsteuer-Erklärungspflicht einzuschränken.

Wie Umsatzsteuerkarusselle funktionieren, erläuterte Jörg von Weiler (Filigran Trägersysteme) in seiner Stellungnahme. Danach importiert ein „Missing trader“ netto aus einem anderen EU-Staat und verkauft brutto im Inland. Damit hinterziehe er je nach Steuersatz 17 bis 25 Prozent Mehrwertsteuer und fülle auf Verbraucherkosten seine „illegale Kriegskasse“. Nach rund drei Monaten schließe er vor der ersten Kontrolle (Missing) das Geschäft, um woanders wieder aufzutauchen. Was gehandelt werde, sei irrelevant; es gehe nur um die Steuerhinterziehung. Ein Betrugskarussell baue auf „Missing trader“ als Grundbaustein auf. Über eine Kette werde dieselbe Ware mehrfach über EU-Grenzen gespielt und Mehrwertsteuer hinterzogen. Welche Waren für Umsatzsteuerkarusselle genutzt werden, schilderte Steuerfahnder Guido Gillißen (Bonn): Dauerbrenner seien der Auto- und Elektronikhandel, aber auch Schnaps, Wein und Sekt würden benutzt. Gillißen wies darauf hin, dass die Karusselle nicht nur zu Ausfällen bei der Umsatzsteuer, sondern auch bei Ertragsteuern führen würden.

Die Bundessteuerberaterkammer erklärte in dem Fachgespräch, durch die Karussellgeschäfte bestehe die Gefahr, dass steuerehrliche Unternehmer über Niedrigpreise vom Markt verdrängt werden könnten. Gleichzeitig sei aber festzustellen, dass gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerhinterziehung auch die ehrlichen Unternehmen stark belasten würden. Durch überzogenen Formalismus würden systematisch nicht zu rechtfertigende Steuerbelastungen entstehen.

Nach Ansicht von Prof. Roland Ismer (Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) gibt es Möglichkeiten, den Umfang des Steuerbetrugs mit Karussellen zu reduzieren: So wäre es möglich, die Empfänger der Waren zu Steuerschuldnern zu machen. Wie auch vom Max-Planck-Institut in dem Fachgespräch erläutert wurde, müsste der Empfänger der Waren die Umsatzsteuer dann nicht mehr an den Lieferanten, sondern an den Fiskus zahlen.

Zu den weiteren Möglichkeiten zählte Ismer Echtzeit-Verpflichtungen zur Meldung von Umsätzen, was im Zeitalter der Digitalisierung möglich sei. Auch der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Klaus Eigenthaler, setzte auf schnellere Kontrollen. Nach der Reform der Unternehmensbesteuerung erkundigt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/16183). Die Bundesregierung wird gefragt, ob im Bundesfinanzministerium ein Entwurf für ein Unternehmensstärkungsgesetz erarbeitet wird. Außerdem soll sie angeben, welche konkreten Inhalte daraus sich aktuell in der Ressortabstimmung befinden.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 76/2020 vom 15.1.2020)

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