BFH: Darlegung eines Unionsrechtsverstoßes – Keine Divergenzrevision wegen EuGH-Vorlage eines anderen Gerichts
Der BFH hat mit Urteil vom 21.3.2018 – I B 63/17 – wie folgt entschieden:
1. NV: Macht der Beschwerdeführer die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aufgrund Verstoßes einer Vorschrift (hier: § 34c Abs. 5 EStG i. V. m. dem sog. Auslandstätigkeitserlass des BMF) gegen eine unionsrechtliche Grundfreiheit (hier: Arbeitnehmerfreizügigkeit) geltend, muss er auch erläutern, inwiefern der Anwendungsbereich der betreffenden Grundfreiheit im konkreten Fall eröffnet ist.
2. NV: Die Abweichung des angefochtenen Urteils von einer in einem Vorabentscheidungsersuchen eines anderen nationalen Gerichts an den EuGH vertretenen Rechtsauffassung ermöglicht keine Revisionszulassung wegen Rechtsprechungsdivergenz.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext unter BB-ONLINE BBL2018-1749-5