FG Köln: DBA–Bei Steuerfreistellungkeine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
Das FG hat im Urteil vom 6.9.2011 – 13 K 170/06 – entschieden: Dividenden einer ausländischen Tochtergesellschaft, die nach einem DBA im Inland von der Besteuerung freigestellt sind, können nicht der deutschen Besteuerung unterworfen werden, um damit der Muttergesellschaft die Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer zu ermöglichen. Die Revision zum BFH hat das FG nicht zugelassen, weil die Steuerfreistellung der sog. Schachteldividenden der nationalen wie auch der DBA-Rechtslage entspreche und im Sinne der EuGH-Rechtsprechung offensichtlich europarechtskonform sei.
(Mitteilung FG Köln vom 2.1.2012)
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