BMF: DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Das DBA mit Costa Rica wurde am 13.2.2014 in San José unterzeichnet. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica gibt es bisher kein anwendbares DBA. Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1.1. des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt. Das Abkommen ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de.