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Steuerrecht
04.01.2010
Steuerrecht
BMF: DBA Luxemburg - Änderungsprotokoll

Das BMF hat am 4.1.2010 auf das Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 23.8.1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern hingewiesen. Das Protokoll zum steuerlichen Auskunftsaustausch mit Luxemburg wurde am 11.12.2009 unterzeichnet. Das Protokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften. Es wird dann auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume anzuwenden sein, die 2010 beginnen.
(BMF Newsletter vom 4.1.2010)

Volltext des Änderungsprotokolls: s. Zusatzmaterial rechts

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