BT: DBA Deutschland – Armenien
Das Gesetz zu dem Abkommen vom 29.6.2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 17.7.2017 wurde am 25.7.2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 20, 1077 ff.) verkündet.