R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
29.08.2012
Steuerrecht
BMF: DBA Dänemark

Das BMF hat durch Schreiben vom 15.8.2012 – IV B 3 – S 1301-DNK/0-05 – bekannt gemacht: Das BMF-Schreiben vom 4.3.2002 – IV B 6 – S 1301 Dän – 5/02 – wird mit Wirkung ab dem 1.1.2012 aufgehoben. Dieses Schreiben regelt, dass Bezüge des in Deutschland ansässigen Personals, das auf im „Dansk Internationalt Skibregister“ (DIS) registrierten Schiffen tätig ist, aufgrund der Rückfallklausel des Art. 24 Abs. 3 des deutsch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA DK) der deutschen Besteuerung unterliegen, da sie nach den Steuergesetzen Dänemarks nicht mit Steuern vom Einkommen belastet werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die vorgenannten Einknfte im Einzelfall in die Bemessungsgrundlage der dänischen Einkommensteuer einfließen. Es wird jedoch klargestellt, dass die Rückfallklausel des Art. 24 Abs. 3 DBA DK abhängig vom Einzelfall anzuwenden ist. Die vorgenannten Einkünfte sind der deutschen Besteuerung zu unterwerfen, wenn sie in Dänemark nicht tatsächlich besteuert werden.

stats