SPD-Bundestagsfraktion: Cum/Ex-Gesetzeslücke ist Erfindung der Berater
Der Untersuchungsausschuss zu Steuertricks von Banken (Cum/Ex-Geschäfte) vernimmt am Donnerstag den 08.09.2016 weitere Zeugen. Im Vorhinein hat sich die SPD-Bundestagsfraktion zu Wort gemeldet. Sie weist darauf hin, dass Prof. Dr. Christoph Spengel in einem umfassenden Gutachten für den Untersuchungsausschuss erläutert hat, weshalb die Cum/Ex-Geschäfte - zu jeder Zeit - Steuerhinterziehung gewesen seien. Er bestätige damit nachdrücklich die rechtliche Beurteilung der Fraktion.
"Die Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen, deren einziges Ziel darin bestand, Kapitalertragsteuer mehrfach anrechnen oder erstatten zu lassen, waren immer rechtswidrig", heißt es dort. Die maßgeblichen Bestimmungen, die nur eine Anrechnung bzw. Erstattung zuvor gezahlter Steuer erlauben, seien nie geändert worden.
Gutachten: Keine legale Steuergestaltung
Und weiter: "Diese Geschäfte waren keine legale Steuergestaltung, sondern Steuerhinterziehung." Die Akteure hätten nicht davon ausgehen können, dass der Gesetzgeber eine Erstattung nicht erhobener Steuer beabsichtigte.
Banken haften für Steuerschäden, die aus unrichtigen Steuerbescheinigungen resultierten. Vor deren Ausstellung hätten sie prüfen müssen, ob es sich um Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen handelte, schließt das Gutachten.
Das Verhalten der Jahresabschlussprüfer der Banken sei demnach fragwürdig gewesen. Trotz des Haftungsrisikos wegen fehlerhafter Steuerbescheinigungen hätten sie es versäumt, auf Rückstellungen der Depotbanken zu beharren. Auch die hohen Dividendenkompensationszahlungen der Leerverkäuferbanken hätten sie nicht thematisiert.
Strafverfolgungsbehörden müssen Verantwortung für Cum/Ex-Geschäfte klären
"Die angebliche Gesetzeslücke ist eine Erfindung der Berater und der einschlägig im Bereich der Cum-/Ex-Akteure anzusiedelnden Veröffentlichungen. Fast alle diesbezüglichen Texte erschienen erst, nachdem die Geschäfte wegen der Rechtsänderungen unrentabel wurden", heißt es in dem Gutachten.
Die Akten des Untersuchungsausschusses enthielten Hinweise darauf, dass einige dieser Aufsätze gezielt zur Beeinflussung der Rechtsprechung in Auftrag gegeben wurden. Die Strafverfolgungsbehörden müssen die strafrechtliche Verantwortung für die Cum/Ex-Geschäfte klären. Dies betreffe neben den Steuerpflichtigen auch die Initiatoren, die Berater und die Banken.
Mit der Rolle der letztgenannten Akteure müsse sich der Untersuchungsausschuss in den kommenden Sitzungen intensiv beschäftigen: "Rechts- und Steuerberater vermarkteten die rechtswidrigen Steuermodelle, ihnen nahestehende Wissenschaftler bemühten sich nachträglich um eine Legitimation. Gemeinsam sorgten sie dafür, dass die Ursachen, die Abläufe und das Ausmaß der rechtswidrigen Cum/Ex-Geschäfte jahrelang verschleiert blieben."
(PM SPD-Bundestagsfraktion vom 07.09.2016)