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Steuerrecht
08.06.2020
Steuerrecht
BT: Corona-Steuerhilfegesetz: Corona-Bonus bis 1 500 Euro steuerfrei

Die Auszahlung eines sogenannten Corona-Bonus  durch Arbeitgeber bis zu einer Höhe von   1 500 Euro soll auf jeden Fall steuerfrei sein. Diese Klarstellung fügte der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit den Stimmen aller Fraktionen in den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/19150) ein. Der Gesetzentwurf selbst wurde nach Annahme von drei weiteren Änderungsanträgen der Koalition mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDPFraktion angenommen. Die AfD-Fraktion lehnte ihn ab, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Mit dem Gesetzentwurf soll der Umsatzsteuersatz für Restaurantund Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 1.7. dieses Jahres bis zum 30.6.2021 gültig sein. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen.

Das  Corona-Steuerhilfegesetz  sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Entsprechend   der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt werden. Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer und zum Umwandlungssteuergesetz. Weitere Anträge, Änderungs- und Entschließungsanträge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

In der Aussprache erklärte die CDU/CSU-Fraktion, man könne sich weitere Dinge zur Unterstützung der Wirtschaft vorstellen und verwies auf das angekündigte Konjunkturprogramm der Regierung. Die von der FDP-Fraktion mit Änderungsanträgen eingebrachten Vorschläge seien durchaus positiv, aber Schnellschüsse machten keinen Sinn. Die FDP-Fraktion hatte unter anderem eine Verbesserung bei der Nutzung von Verlustrückträgen verlangt und eine Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer, da „Arbeitnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Arbeitsplätze meiden und stattdessen von zuhause aus arbeiten“. CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion hoben die Klarstellung zur Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen durch Arbeitgeber bis zu 1.500 Euro hervor. Diese Änderung des Einkommensteuergesetzes war in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses am Montag von mehreren Sachverständigen empfohlen worden. Unter Hinweis auf die Kritik von Sachverständigen an der Umsatzsteuersenkung für Speisen in Restaurants stellte die SPD-Fraktion die Frage, ob man möglicherweise das falsche Instrument gewählt haben könnte.

Die AfD-Fraktion bezeichnete das Gesetz insgesamt als „etwas dünn“ und verwies auf eigene weitergehende Vorschläge wie eine bessere Nutzungsmöglichkeit von Verlustrückträgen und Änderungen bei der sogenannten Zinsschranke. Die FDP-Fraktion hielt es für nachvollziehbar, dass der Gastronomie-Branche über den Weg der Umsatzsteuersenkung geholfen werde. Es seien aber weitere Maßnahmen erforderlich, um die Pandemie-Folgen abzumildern.

Die Fraktion Die Linke erklärte ebenfalls unter Hinweis auf die Äußerungen von Experten in der Anhörung, dass mit anderen Instrumenten möglicherweise besser geholfen werden könne. Erforderlich seien auch Regelungen für das Homeoffice. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich bei der Umsatzsteuersenkung um eine Kompensation für nicht getätigte Umsätze. Daher sei auch die Befristung richtig.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 545/2020 vom 27.5.2020)

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