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Steuerrecht
04.02.2010
Steuerrecht
FG Rheinland-Pfalz: Chevrolet-Van kein Büromobil im Sinne der Kraftfahrzeugsteuer

Das FG Rheinland-Pfalz hat durch Urteil vom 27.11.2009 – 4 K 1195/09 – entschieden: Auch wenn im Fahrzeugschein ein Chevrolet-Van als „sonstiges Fahrzeug, Bürofahrzeug“ beschrieben wird, ist dies für die kraftfahrzeugsteuerliche Beurteilung nicht bindend. Es handele sich um ein voluminöses Fahrzeug und um kein Büromobil, wenn dieses nicht als solches erkennbar sei.

(PM FG Rheinland-Pfalz vom 12.1.2010)
 
Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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