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Steuerrecht
06.08.2009
Steuerrecht
BMF: Bundesregierung kündigt DBA mit Türkei

Die Bundesregierung hat am 21.7.2009 das seit 1990 anwendbare DBA mit der Türkei mit Wirkung zum 1.1.2011 gekündigt. Laut BMF wurde die Kündigung so langfristig ausgesprochen, um mit der Türkei genügend Zeit für die Verhandlung eines neuen DBAs zu haben, damit deutschen, in der Türkei investierenden Unternehmen Rechtssicherheit gewährt werden könne.

(BMF Mitteilung vom 21.7.2009)

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